[Piraten-PMs] Pressemitteilung der Piratenpartei Schleswig-Holstein - 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet Vermieter zur Datenweitergabe

Torsten Krahn torsten.krahn at piratenpartei-sh.de
Mo Aug 8 03:59:20 CEST 2011


P R E S S E M I T T E I L U N G
der Piratenpartei Schleswig-Holstein
Kiel, den 08.08.2011

15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet Vermieter zur
Datenweitergabe

Am 1. Januar 2013 soll der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RfÄndStV)
in Kraft treten, in dem die neue Haushaltsabgabe alle bisherigen
Gebühren für unterschiedliche Empfangsgeräte ersetzt.

Wie die Lübecker Nachrichten berichteten, enthält dieser Vertrag in § 9
die Verpflichtung von Vermietern und Wohnungsverwaltern, der GEZ
persönliche Daten über ihre Mieter zukommen zu lassen, sollten
»tatsächliche Anhaltspunkte« darüber bestehen, dass sie
Beitragsschuldner sind. Zu diesen Daten gehören Vor- und Zuname,
Geburtsdatum, Anschrift und, sofern es sich um eine Betriebstätte
handelt, die Anzahl der Mitarbeiter. Bei Verweigerung der Auskunft soll
es möglich sein, den Anspruch im Verwaltungszwangsverfahren durchzusetzen.

»Die Vermieter in die Pflicht zu nehmen, private Daten ihrer Mieter zu
melden, sie gar auszuspionieren, darf in einem Rechtsstaat keine
anerkannte Methode werden«, sagt Torsten Krahn, einer der Pressesprecher
der Piratenpartei Schleswig-Holstein. Weiter erklärt er: »Es geht um
banale finanzielle Forderungen, für die man offenbar
datenschutzrechtliche Begleitschäden in Kauf nimmt. Dabei darf man nicht
vergessen, dass die GEZ die Rolle eines Imagepuffers innehat. Sitzen die
Verantwortlichen nicht an den Spitzen der Landesregierungen und in den
freundlichen Landesrundfunkanstalten? Haben sie schlicht übersehen, dass
sie befürworten, ein erpresstes Denunziantentum einzuführen?«

Der 15. RfÄndStV muss noch von 12 Bundesländern ratifiziert werden.
Bisher haben das Hamburg, Bayern, Berlin und Brandenburg getan, in
Schleswig-Holstein steht die Entscheidung noch aus. Zwar hatten die
Landesrundfunkanstalten schon in der Vergangenheit das Recht, unter
bestimmten Bedingungen Auskünfte von den Meldebehörden einzuholen, doch
unbeteiligte Dritte zu verpflichten, erreicht eine neue Dimension der
Perfidität. Deshalb fordern wir die Abgeordneten im
Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, den Vertrag abzulehnen.


Quellen:
Lübecker Nachrichten Online - Vermieter wollen nicht für die GEZ spionieren
http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/3202967/tv-gebuehren-vermieter-wollen-nicht-fuer-die-gez-spionieren

Rathaus Bremen - 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als PDF
http://www.rathaus-bremen.de/sixcms/media.php/13/15%20%20R%C4StV%20mit%20Unterschriften.pdf

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