[Piraten-PMs] Korrektur - Piratenpartei ruft zum "Tag des GEZ-Hausverbots" auf

Piratenpartei Deutschland presse at piratenpartei.de
Mo Aug 22 17:22:08 CEST 2011


PRESSEMITTEILUNG DER PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND ZUR SOFORTIGEN
VERöFFENTLICHUNG 

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	 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

	 leider ist in der Pressemeldung von heute nachmittag ein
inhaltlicher Fehler. Statt drei Jahren beträgt die Frist zur
rückwirkenden Verfolgung von Hausfriedensbrüchen drei
Monate. Wir bitten um Ihr Verständnis und ggf. um entsprechende
Korrektur. 

	 Richtig muss es im zweiten Absatz heißen: Noch bis zu drei
MONATE nach dem Vorfall kann ein Strafantrag gestellt werden. Der
korrekte Text lautet also: 

	 Piratenpartei ruft zum "Tag des GEZ-Hausverbots" auf 

	 Vor einem Jahr stellte das Amtsgericht Bremen fest, dass das
Hausrecht über dem Recht der GEZ-"Gebührenbeauftragten"
steht [1]. Damit ist es möglich, den Mitarbeitern der GEZ ein
generelles Hausverbot für die eigene Wohnung oder das eigene
Grundstück zu erteilen. Auf diese noch weitgehend unbekannte
Tatsache weist die Piratenpartei alle Bürger hin, die unter den
weiter andauernden GEZ-Schnüffeleien leiden. 

	 Vielen ist nicht bewusst, dass die Mitarbeiter der GEZ kein Recht
haben, sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück
umzuschauen«, stellt Sebastian Nerz, Vorsitzender der
Piratenpartei, klar. »Sollte ein GEZ-Mitarbeiter uneingeladen
und ohne ihre Erlaubnis so etwas tun, so ist das
Hausfriedensbruch.« Hausfriedensbruch ist eine Straftat, die mit
bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden kann. Noch bis zu drei
Monate nach dem Vorfall kann ein Strafantrag gestellt werden. 

	 Man kann solchem Verhalten einen Riegel vorschieben«, so Nerz
weiter, »indem man vorsorglich der GEZ mitteilt, für ihre
Mitarbeiter gelte ein generelles Hausverbot. Das geht formlos und muss
sofort von der GEZ befolgt werden.« 

	 Vorformulierte Musterschreiben an die Gebühreneinzugszentralen
in den jeweiligen Bundesländern können aus dem Netz
heruntergeladen werden. [2] 

	 Quellen: 
 [1] http://presse.piratenpartei.de/sites/all/modules/civicrm/extern/url.php?u=164&qid=7383 
 [2]
http://presse.piratenpartei.de/sites/all/modules/civicrm/extern/url.php?u=165&qid=7383


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 Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:
Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland 

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 Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit
entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf
Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des
Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation
sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN.

 Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei
aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur
Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die
Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die
Piratenpartei hat mittlerweile über 12.000 Mitglieder.

 Die Piratenpartei ist in den Kommunalparlamenten von mehreren
Bundesländern vertreten.

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