[Piraten-PMs] Beschwerde gegen Beschlagnahme-Beschluss der Piratenpartei-Server teilweise erfolgreich
Pressestelle Piratenpartei Hessen
presse at piratenpartei-hessen.de
Fr Sep 9 12:32:19 CEST 2011
Die Beschlagnahme mehrerer Server der Piratenpartei im Mai diesen
Jahres erfolgte auf Basis eines völlig unkonkreten
Durchsuchungsbeschlusses. Dies stellte das Landgericht Darmstadt in
seiner Entscheidung über die Beschwerde der Piratenpartei fest. Deshalb
beschränkte es nachträglich den Umfang der Durchsuchungsanordnung. Im
Übrigen hält das Landgericht die Beschlagnahme für zulässig. Der
Bundesvorstand der Piratenpartei, geht daher weiter gegen den Beschluss
vor.
"Die Entscheidung des Landgerichts verstößt offensichtlich gegen eine
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im April 2004 [1]
festgestellt hat, dass eine nachträgliche Heilung solcher Mängel im
Beschwerdeverfahren nicht mehr möglich sind.", so Uwe Schneider,
Vorsitzender des Landesverbands Hessen
"Es ist ja schon unglaublich, dass das Landgericht Darmstadt den
Beschluss nicht nur nicht für unrechtmäßig erklärt," erläutert
Schneider weiter, "dass es dann mit seiner Entscheidung, den Beschluss
nachträglich zu ändern, aber auch noch gegen die geltende
Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt, schlägt dem
Fass den Boden aus."
Der Bundesvorstand hat daher weitere Beschwerde gegen den Beschluss
eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht Frankfurt behandelt wird.
Emanuel Schach, der die Piratenpartei in dieser Angelegenheit
vertritt, wird den Sachverhalt auf dem an diesem Wochenende in
Rüsselsheim stattfindenden Landesparteitag ausführlich erläutern.
[1] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004,
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040420_2bvr204303.html
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Christian Hufgard
Pressesprecher Piratenpartei Hessen
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