[Piraten-PMs] Beschwerde gegen Beschlagnahme-Beschluss der Piratenpartei-Server teilweise erfolgreich

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Fr Sep 9 12:32:19 CEST 2011


Die Beschlagnahme mehrerer Server der Piratenpartei im Mai diesen 
Jahres erfolgte auf Basis eines völlig unkonkreten 
Durchsuchungsbeschlusses. Dies stellte das Landgericht Darmstadt in 
seiner Entscheidung über die Beschwerde der Piratenpartei fest. Deshalb 
beschränkte es nachträglich den Umfang der Durchsuchungsanordnung. Im 
Übrigen hält das Landgericht die Beschlagnahme für zulässig. Der 
Bundesvorstand der Piratenpartei, geht daher weiter gegen den Beschluss 
vor.

"Die Entscheidung des Landgerichts verstößt offensichtlich gegen eine 
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im April 2004 [1] 
festgestellt hat, dass eine nachträgliche Heilung solcher Mängel im 
Beschwerdeverfahren nicht mehr möglich sind.", so Uwe Schneider, 
Vorsitzender des Landesverbands Hessen

"Es ist ja schon unglaublich, dass das Landgericht Darmstadt den 
Beschluss nicht nur nicht für unrechtmäßig erklärt," erläutert 
Schneider weiter, "dass es dann mit seiner Entscheidung, den Beschluss 
nachträglich zu ändern, aber auch noch gegen die geltende 
Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt, schlägt dem 
Fass den Boden aus."

Der Bundesvorstand hat daher weitere Beschwerde gegen den Beschluss 
eingelegt, die nun vom Oberlandesgericht Frankfurt behandelt wird.
Emanuel Schach, der die Piratenpartei in dieser Angelegenheit 
vertritt, wird den Sachverhalt auf dem an diesem Wochenende in 
Rüsselsheim stattfindenden Landesparteitag ausführlich erläutern.

[1] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004, 
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040420_2bvr204303.html

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Christian Hufgard

Pressesprecher Piratenpartei Hessen
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