[Piraten-PMs] Pressemitteilung der Piratenpartei Münster: PM der PIRATEN: Trennung von Politik und Verwaltung oder Postenklüngel?

Piratenpartei Münster - Pressemitteilung info at piratenpartei-muenster.de
Sa Sep 17 20:53:28 CEST 2011


Sehr geehrte Damen und Herren,


anbei eine Pressemitteilung der "Piraten Münster".

Thema:"Dezernatstellen, Posten"

Wir bitten um freundliche Beachtung und Veröffentlichung.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kroos
1. Kreisvorsitzender Piratenpartei Münster
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Ansprechpartner: Pascal Powroznik


Trennung von Politik und Verwaltung oder Postenklüngel?

Von dem ungeschriebenen Gesetz, niemanden aus der eigenen lokalen Politik in die Verwaltungspitze zu positionieren, haben auch schon die PIRATEN gehört. Der Ratspirat erinnert sich noch gut an die harschen Worte vom Grünen Ratsfraktionsvorsitzenden Klas; sah er doch in der Neuzuschneidung der Dezernate die Vorbereitung zum Einzugs Heuers in die Verwaltungsspitze. Der Vorwurf ist sicher nicht weit hergeholt, allerdings bestritt dies Schwarz-Rot. Der gutglaubige Bürger fragt sich jetzt schon ob die teure Stellenausschreibung dadurch nicht zur Farce verkommen ist.

Niels-Arne Muenck,Vorstandsmitglied bei den Piraten in Münster, äußert sich skeptisch: "Ich finde,es sollte mehr Wert auf die Trennung von Politik und Verwaltung gelegt werden. Nach der Dezernatsumbildung und den positiven Reaktionen auf die Bewerbung Wolfgang Heuers müssen sich CDU und SPD wohl den Vorwurf der Postenklüngelei gefallen lassen."

"Beim Antrag 'Transparenz und Demokratie in der Verwaltungsspitze' habe ich inhaltlich zuerst 'Grüne in die Verwaltungsspitze' gelesen", wundert sich Ratsmitglied Powroznik über den Sinneswandel der Grünen, bei eigener Berücksichtung eigene Favoriten doch in die Verwaltung zu setzen.

Aufgrund eines Auslandaufenthaltes wird im nächsten Rat kein Pirat an Bord sein. Sonst würde auf jeden Fall die Frage gestellt werden, ob sich der Rat verpflichtet, aus seiner Mitte heraus niemanden hinterm Vorhang in Verwaltungspositionen zu setzen?

Ob dem Antrag mit einem Proporzschlüssel überhaupt jemand zustimmen kann ist zudem fraglich, da die Unverträglichkeit mit Art. 33 Abs. 2 GG und der Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht von der Hand zu weisen ist.


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