<strong>Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland zur sofortigen Veröffentlichung</strong>
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Der Beschluss, mit dem das Amtsgericht Darmstadt die <a href="http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung/servergate-eine-juristische-stellungnahme">Durchsuchung der Server</a> der Piratenpartei Deutschland angeordnet hatte, war zu unbestimmt. Zu diesem Ergebnis gelangte das Landgericht Darmstadt nach Beschwerde der PIRATEN. Bei dem Beschluss handele es sich "um eine allgemeine Beschlagnahmeanordnung, die jeglichen Bezug zum konkreten Beweisgegenstand (...) vermissen lasse."<br />
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Gleichwohl hob das Landgericht den Beschluss nicht auf, sondern schränkte ihn lediglich auf das Maß ein, in dem er nach Ansicht des Gerichtes hätte ergehen dürfen. Hiergegen hat die Partei ebenfalls Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Frankfurt nun zu befinden hat.<br />
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»<em>Nach der <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040420_2bvr204303.html" title="Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004">Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts</a> ist eine solche nachträgliche Korrektur eines Durchsuchungsbeschlusses nicht möglich</em>«, begründet Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland den weiteren juristischen Schritt. »<em>Ein Durchsuchungsbeschluss muss so konkret sein, dass die ihn ausführenden Polizeibeamten zweifelsfrei wissen, was sie durchsuchen und gegebenenfalls auch beschlagnahmen dürfen. Das ist bei einer nachträglichen Richtigstellung gerade nicht
möglich.</em>«<br />
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Unbeanstandet lies das Landgericht zudem, dass der Durchsuchungsbeschluss erlassen wurde, bevor ein förmliches Rechtshilfeersuchen vorlag. Dies sei zulässig. Die Piratenpartei widerspricht dieser Einschätzung: »<em>Eine ernstzunehmende gerichtliche Überprüfung, ob der vom Bundeskriminalamt beantragte Durchsuchungsbeschluss erlassen werden durfte, war ohne dieses Ersuchen nicht möglich</em>«, bemängelt Nerz diese gerichtliche Bewertung. »<em>Deshalb gehen wir davon aus, dass das Oberlandesgericht den Durchsuchungsbeschluss als das benennt, was er ist: rechtswidrig!</em>«<br />
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung:
Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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Bundespressestelle:<br>
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Christopher Lang<br>
Pressesprecher<br>
Telefon: 030 / 60 98 97 516<br>
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Aleks Lessmann<br>
Telefon: 030 / 60 98 97 514<br>
E-Mail: presse@piratenpartei.de<br>
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<div class="location vcard"><span class="adr"><span class="street-address">Pflugstraße 9a</span><br /><span class="postal-code">10115</span> <span class="locality">Berlin</span></span></div>
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Für Journalisten allgemein verwendbares Bildmaterial finden Sie unter:
http://www.piratenpartei.de/presse/bildmaterial
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Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit
entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre,
eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes,
freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die
grundlegenden Ziele der PIRATEN.<br><br>
Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus
dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl
im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl
ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat
mittlerweile über 12.000 Mitglieder.<br><br>
Die Piratenpartei ist in den Kommunalparlamenten von mehreren Bundesländern
vertreten.<br><br>
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