[Piraten-PMs] Staatstrojaner: Wir hätten ein paar Fragen

Pressemitteilung der PIRATEN presse at piraten-thueringen.de
Mi Okt 12 10:00:12 CEST 2011


Pressemitteilung der PIRATEN Thüringen zur sofortigen Veröffentlichung
Sehr geehrte Vertreter der Presse, 

folgender offener Brief in der Sache "Staatstrojaner" mit der Bitte zur Beantwortung der darin gestellten Fragen ging an:

Landeskriminalamt Thüringen
Präsident Werner Jakstat

Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz
Präsident Thomas Sippel

Landespolizei
Thüringer Innenministerium

Thüringer Staatskanzlei 
Ministerpräsidentin
Christine Lieberknecht

Thüringer Innenministerium
Innenminister Jörg Geibert


Eine erweiterte Form mit insgesamt 39 detaillierten Fragen zur Aufnahme in den parlamentarischen Prozess geht an die Fraktionen des Thüringer Landtages:

Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FDP-Fraktion im Thüringer Landtag
SPD-Fraktion im Thüringer Landtag
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

Dieser Brief und die 39 sehr konkreten Fragen werden in Kürze unter:

http://www.piraten-thueringen.de/offener-brief-an-thueringer-fraktionen-im-landtag

online erreichbar sein.

Mir freundlichen Grüßen!
PIRATEN Thüringen

Offener Brief:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Software analysiert, bei der die Experten davon ausgehen, dass es sich um einen „Staatstrojaner“ handelt. Dabei wurde festgestellt, dass diese Software weder elementaren Sicherheitsanforderungen genügt, noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält. Beispielsweise können Beweisdaten sowohl durch Ermittler als auch durch Außenstehende manipuliert werden. Die erhaltenen Informationen sind somit weder aussagekräftig noch rechtlich verwertbar.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass die Quellen-TKÜ ausschließlich der Überwachung der Telekommunikation dienen darf. Im Gegensatz dazu fertigt die analysierte Software auch Bildschirmfotos an, die zum Ausspähen von nicht versendeten E-Mails, Tagebucheinträgen oder anderen privaten Daten missbraucht werden können. Sie erlaubt die Installation zusätzlicher Software, das Unterschieben von Beweisen, sowie die Ausführung beliebiger Programme. Damit beinhaltet sie Funktionen, die vom Bundesverfassungsgericht explizit verboten wurden. Der Einsatz einer Software in der vorliegenden Ausführung ist somit nach unserer Ansicht grundgesetzwidrig. Zur Aufklärung des Sachverhaltes stellen wir Ihnen folgende Fragen und bitten um
zeitnahe Beantwortung:

1. Wurde oder wird die durch den CCC analysierte Software oder eine Software mit vergleichbarer Funktionalität auch durch das Landeskriminalamt Thüringen oder andere Behörden des Landes Thüringen genutzt, ihr Einsatz beauftragt oder wurde geplant derartige Software einzusetzen?

2. In wie vielen und welchen Fällen wurde derartige Software im Land Thüringen bereits eingesetzt?

3. Welche Behörde hat Entwicklung, Kauf oder Lizenzierung solcher Software in Auftrag gegeben? 

4. Welche Personen in der Landesregierung waren darüber informiert? Wer im Land Thüringen ist bei Einsätzen der Software im Einzelfall in der Verantwortung gewesen und hat deren Einsatz autorisiert?

5. Wie wurde und wird solche Software auf Gesetzeskonformität überprüft? Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass Informationen und Daten des unantastbaren Kernbereiches privater Lebensgestaltung erfasst werden? 

6. Von wem wird, beziehungsweise wurde die Software installiert und ausgeführt? Auf welchen Wegen gelangt sie auf das Endgerät des zu Überwachenden und in welcher Weise wird das Endgerät des zu Überwachenden manipuliert? Sind Hardwareeingriffe notwendig, um die Überwachung durchzuführen?

7. Wie wird sichergestellt, dass es sich bei dem überwachten Rechner um den Rechner der Zielperson handelt, beziehungsweise dieser allein von ihr  benutzt wurde und die gewonnen Erkenntnisse zweifelsfrei und eindeutig diesem Benutzer zugeordnet werden können?

8. Kann es ausgeschlossen werden, dass erfasste Daten den Hoheitsbereich der deutschen Strafverfolgung verlassen? Befindet sich ein Teil der eingesetzten Netzwerk-Infrastruktur im Ausland? Wenn ja, wieso und auf welcher rechtlichen Grundlage? 

9. Ist es beabsichtigt – in Anbetracht der Manipulationsmöglichkeit und Anfälligkeit der Beweismittelsicherung durch derartige Software – betroffene Ermittlungsverfahren erneut aufzunehmen, da die Beweissicherheit nicht gewährleistet werden kann?

10. In welcher Form erfolgt die Archivierung der gesammelten Daten? Wie ist sichergestellt, dass keine Unbefugten Zugriff auf diese Daten bekommen oder diese nachträglich manipuliert werden können?

11. Wurden die Bedingungen der Software-Lizenzen genutzter Softwarebestandteile konsequent eingehalten (zum Beispiel für den Speex-Codec)?

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir diesen Brief auf der Webseite unseres Landesverbandes veröffentlichen werden, ebenso Ihre Antwort. Wir gehen davon aus, dass Sie uns alle Fragen vollständig und umfassend beantworten werden und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Bemühen. 

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schreiner
Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen
der Piratenpartei Deutschland

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Email: bernd.schreiner (at) piraten-thueringen.de

Über die Piraten Thüringen: Die Piratenpartei in Thüringen wurde am  28.06.2009 gegründet und setzt sich für bürgernahe Politk ein. Neben dem Landesverband gibt es in Erfurt (http://www.piraten-erfurt.de/) und Jena (http://www.piraten-jena.de/) zwei Kreisverbände. 

Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes, freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der PIRATEN. Außerdem engagiert sich die Partei gegen einen Überwachungsstaat und gegen die zunehmende Missachtung des Grundgesetzes, sowie einer gerechten Teilhabe aller an der Gesellschaft, ihren Wohlstand und eine zukunftsgerichtete Umweltpolitik.

Bei der Bundestagswahl im September 2009 erreichte die Piratenpartei aus dem Stand 2,0 Prozent bzw. 845.904 Stimmen. Im Vergleich zur Europawahl im Juni 2009 (0,9 Prozent, 229.464 Stimmen) konnten die Piraten die Zahl ihrer Stimmen sogar fast vervierfachen. Die Piratenpartei hat mittlerweile über 12.000 Mitglieder.

Bestellen Sie den Empfang der Mails hier ab: http://civicrm.piraten-thueringen.de/index.php?q=civicrm/mailing/optout&reset=1&jid=151&qid=7471&h=65ebd435fb1cb775


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