[Piraten-PMs] "Servergate": Erster Teilerfolg am Landgericht

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Do Sep 8 16:02:31 CEST 2011


Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland zur sofortigen Veröffentlichung

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"Servergate": Erster Teilerfolg am Landgericht

Der Beschluss, mit dem das Amtsgericht Darmstadt die Durchsuchung der Server der Piratenpartei Deutschland angeordnet hatte, war zu unbestimmt. [1] Zu diesem Ergebnis gelangte das Landgericht Darmstadt nach Beschwerde der PIRATEN. Bei dem Beschluss handele es sich "um eine allgemeine Beschlagnahmeanordnung, die jeglichen Bezug zum konkreten Beweisgegenstand (...) vermissen lasse."

Gleichwohl hob das Landgericht den Beschluss nicht auf, sondern schränkte ihn lediglich auf das Maß ein, in dem er nach Ansicht des Gerichtes hätte ergehen dürfen. Hiergegen hat die Partei ebenfalls Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Frankfurt nun zu befinden hat.

»Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche nachträgliche Korrektur eines Durchsuchungsbeschlusses nicht möglich [2]«, begründet Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland den weiteren juristischen Schritt. »Ein Durchsuchungsbeschluss muss so konkret sein, dass die ihn ausführenden Polizeibeamten zweifelsfrei wissen, was sie durchsuchen und gegebenenfalls auch beschlagnahmen dürfen. Das ist bei einer nachträglichen Richtigstellung gerade nicht möglich.«

Unbeanstandet lies das Landgericht zudem, dass der Durchsuchungsbeschluss erlassen wurde, bevor ein förmliches Rechtshilfeersuchen vorlag. Dies sei zulässig. Die Piratenpartei widerspricht dieser Einschätzung: »Eine ernstzunehmende gerichtliche Überprüfung, ob der vom Bundeskriminalamt beantragte Durchsuchungsbeschluss erlassen werden durfte, war ohne dieses Ersuchen nicht möglich«, bemängelt Nerz. »Deshalb gehen wir davon aus, dass das Oberlandesgericht den Durchsuchungsbeschluss als das benennt, was er ist: rechtswidrig!«

Quellen:

[1] http://presse.piratenpartei.de/sites/all/modules/civicrm/extern/url.php?u=211&qid=12356
[2] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.04.2004, http://presse.piratenpartei.de/sites/all/modules/civicrm/extern/url.php?u=212&qid=12356
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